Produktinformation und Versicherungsumfang zur Sattelversicherung
Gegenstand der Versicherung. Wer oder was ist versichert?
Versichert gilt der im Antrag genannte Sattel nebst Zubehör und Zaumzeug zum Zeitwert. Der Versicherungsschutz gilt europaweit ohne Unterbrechung, das heißt egal wo sich die Sachen befinden, ob benutzt oder unbenutzt.
Leistungsumfang der Versicherung
Versichert sind alle Gefahren wie u. a.
- Diebstahl zum Beispiel aus Sattelkammer, Auto, Anhänger oder auf Turnierplatz (also auch einfacher Diebstahl)
- Zerstörung oder Beschädigung (auch durch fahrlässiges Eigenverschulden)
- auch auf Transportwegen für 24 Sunden am Tag ohne Unterbrechung
Ausschlüsse
Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Verstöße gegen Zoll-, Verwaltungs- oder sonstige Vorschriften. Sämtliche mittelbaren Schäden wie natürliche Abnutzung, Verschleiß, Fäulnis, Unterschlagung und Veruntreuung.
Tarif
2,5 % der Versicherungssumme bei € 125,-- Selbstbeteiligung je Schadenfall. Mindestbeitrag € 125,-- zzgl. 19 % Versicherungssteuer p. a.
d.h. ein Beitrag von € 12,40 pro Monat, gerechnet auf eine Versicherungssumme von € 5.000,- (bsp. 2 Sättel nebst Zubehör)
Mindestvertragsdauer
Ein ganzes Kalenderjahr.
Grundlage der Versicherung
- DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 (DTV-Güter 2000) Volle Deckung und Bestimmungen für die laufende Versicherung
- Versicherungsvertragsgesetz